Mit Sitz in Ludwigsburg berate ich meine Mandanten seit 1998 zu den Themen Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht.
Als erfahrene Mediatorin übernehme ich zudem die Rolle des Vermittlers in Konfliktsituationen und finde mit Ihnen gemeinsam eine
individuell passende Lösung.
Sie finden bei mir eine erfahrene und qualifizierte Ansprechpartnerin, die es versteht zuzuhören und die sich für Ihre Belange Zeit nimmt.
Der
Dialog ist die Grundlage der Konfliktlösung sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in der klassischen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Jahre Erfahrung
Fälle im Erbrecht
Fälle im Familienrecht
Mediationen
Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie bereits im Vorfeld der Trennung und Scheidung zu Fragen des Unterhalts, Sorgerechts, des Umgangs und der Vermögensauseinandersetzung. Dabei biete ich eine Beratung, die zur Deeskalation beiträgt und zeige pragmatische Lösungswege auf.
Insbesondere wenn Kinder involviert sind, ist der Weg der
außergerichtlichen Konfliktlösung zu bevorzugen. Aber
auch vor Gericht, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck und Engagement.
Wenn es um
Vorsorge und Erbrecht geht, gibt es viele
Fragezeichen. Mir ist es wichtig, juristische Sachverhalte
einfach und verständlich zu machen.
Sie haben Konflikte im Zusammenhang mit Ihrem Partner? Familienmitglieder benötigen die Unterstützung eines Anwalts? Trennungen, Scheidungen, Fragen zum Umgang mit Kindern sind keine einfachen Themen. Als Fachanwältin stehe ich Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod und der sich daraus ergebenden Probleme für die Hinterbliebenen ist unvermeidlich. Ich berate Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass.
Im Mietrecht beraten wir Sie umfassend in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten von der Vertragsanbahnung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten.
Gerichtsprozesse können zeit- und kostenintensiv sein. Mediation versucht daher, Konflikte zwischen Streitparteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu schlichten
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