Rechtsgebiete

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Fachanwältin für Familienrecht

Ich berate Sie individuell zu allen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Problemen die sich im Zusammenhang von Rechtsfragen des Familienrechts stellen. Trennung und Scheidung. Einverständlich oder streitig.


Als Fachanwältin habe ich mich auf folgende Tätigkeitsfelder spezialisiert:


  • Scheidung und Trennung – auch international
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Güterrecht und Zugewinn
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Gewaltschutz
  • Scheidungsvereinbarungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Mediation

Kompetente Beratung über den Tod hinaus

Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine rechtskräftige Regelung, die Generationen überdauern soll. Denn Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. 

Als erfahrene Rechtsanwältin berate ich Sie fundiert


  • bei der individuellen Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und durch die Planung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie

  • bei der Formulierung von Handlungsanweisungen für das Alter oder den Sterbefall im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.  Für den Fall krankheits- oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit kann zum Beispiel die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. 

Viele streitige Auseinandersetzungen lassen sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages vermeiden.

Im Streitfall mit Ihrem Mieter oder Vermieter leisten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kompetenten Beistand.


Ich habe mich insbesondere auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:


  • Beratung bei der Gestaltung von privaten Mietverträgen
  • Durchsetzung/Abwehr von Kündigungen
  • Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen (z. B. Schimmel, Feuchtigkeit)
  • Mietminderung und Kaution
  • Überprüfung zu Betriebskostenabrechnungen
  • Fragen zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe
  • Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

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